Allgemeine Information
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Zürich Paragliding ist eine Marke der touch and go Paragliding GmbH, mit Sitz in Goldau.
Der Passagier erklärt ausdrücklich, dass er körperlich und geistig gesund ist, nicht über 100kg wiegt, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, neurologischen Erkrankungen oder andere, auch chronische Erkrankungen aufweist und sich den Belastungen des Fluges gewachsen fühlt. In jedem Fall findet die Aktivität in diesen Fällen auf Risiko des Passagiers statt. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, den Flug zu stornieren, wenn:
– keine theoretische Einweisung stattgefunden hat.
– er das Briefing ganz oder teilweise nicht verstanden hat.
– er oder sie unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, welche seine Urteils- und Handlungsvermögen einschränken.
Der Passagier akzeptiert die Bedingungen der Zürich Paragliding durch Absenden der Buchung, Begleichung des Rechnungsbetrags, mündliche Erteilung eines Aktionsauftrages und / oder Unterschrift / Einlösung von Geschenkgutscheinen. Die Kosten für Foto- & Videoservice, Transport bis zum Start und dergleichen sind in der Fluggebühr nicht enthalten, können aber zusätzlich gebucht werden.
Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, geeignete Kleidung (wetter- und winddicht, schmutzabweisend), möglichst feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und reissfeste Handschuhe zu tragen. Der Tandempilot verpflichtet sich, Kopfschutz (Helm) und Flugausrüstung bereitzustellen. Bei Passagieren unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Elternteile / gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Anweisungen des Piloten bedingungslos und unverzüglich zu befolgen. Dies dient seiner eigenen Sicherheit. Insbesondere das Nichtbeachten der Anweisungen und Anweisungen während des Starts, des Flugs und der Landung kann zu Verletzungen des Passagiers und des Piloten führen. Wenn die Anweisungen des Piloten nicht befolgt werden, kann der Pilot den Passagier vom Flugbetrieb ausschliessen. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird der Anspruch auf Rückerstattung abgelehnt. Der Passagier haftet für Personenschäden aufgrund der Nichtbeachtung der Anweisungen des Piloten. Der Passagier haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden an Ausrüstung, Piloten oder Dritten, die vom Passagier verursacht wurden.
Preise und Leistungen
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Die Preise und Leistungen der Angebote richten sich nach den aktuellen Ausschreibungen der Zürich Paragliding auf der Webseite https://zurichparagliding.com. Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zahlung
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Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, durch eine mündliche Zusage oder Buchung über die Website zu zahlen. Die Fluggebühr und die bestellten Optionen sind ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung eines Passagierfluges (auf Bestellung oder mündlich) ist die Gebühr unmittelbar danach zahlbar. Bei kurzfristigen Buchungen ist es möglich, die Gebühr vor Ort in bar zu bezahlen.
Die Buchung wird von der Zürich Paragliding schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt. Wenn ein Geschenkgutschein gebucht wird, wird er umgehend an den Kunden gesendet.
Eine Übertragung von kostenpflichtigen Leistungen an einen anderen Begünstigten ist möglich.
Vereinbarte Termine / Wetter
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Gleitschirmflüge sind wetterabhängig. Am Vorabend des Flugtages müssen die Passagiere zwischen 18:00 und 20:00 Uhr bei der Zürich Paragliding +41 77 470 22 74 anrufen, um den genauen Treffpunkt zu erfahren. Wenn das Wetter nicht fliegbar ist, wird der Flug von Zürich Paragliding verschoben.
Zürich Paragliding weist ausdrücklich darauf hin, dass auch bei fixen Terminen kein Fluganspruch besteht, wenn die Witterungsverhältnisse dies nicht zulassen. Das Fluggebiet wird je nach Wetterlage von Zürich Paragliding oder dem Tandempilot bestimmt. Die Details des Fluges werden vom Piloten festgelegt. Die Dauer des Passagierfluges hängt von den Wetterbedingungen ab.
Annulierung
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Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden:
Flugbuchungen und -reservierungen sind verbindlich und können nur bis 48h vor dem geplanten Termin storniert werden. Erscheint der Passagier nicht oder verspätet zum vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Benachrichtigung des Piloten (oder der Zürich Paragliding) oder steht der Passagier unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Schadenersatz oder Erstattung etwaiger Aufwendungen. Wenn der Passagier die Aktivität abbricht oder sie vorzeitig verlässt, wird keine Rückerstattung gewährt. Alle entstandenen Kosten (z.B. für Bergbahnen, Buchungsgebühren) gehen zu Lasten des Passagiers.
Annullierung oder Vertragsänderung durch Zürich Paragliding:
Der Pilot ist immer für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist berechtigt, den Flug auch kurzfristig abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält durch sein Verhalten, seine Unterlassungen oder andere Handlungen, welche dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird.
Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, insbesondere aufgrund unsicherer Wetter- und Naturverhältnisse und damit einhergehender Sicherheitsbedenken seitens Zürich Paragliding oder seitens seiner Pilot/en sowie aufgrund behördlicher Massnahmen, Streik, kurzfristiger Betriebsstörungen (z.B. bei Bergbahnen) oder anderer Gründe nicht ausgeführt werden, ist Zürich Paragliding berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen.
Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen und Aufwendungen (z.B. für Bergbahnen, Buchungsgebühren), zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen des Piloten sind endgültig. Veranstaltungsänderungen, im Besonderen kurzfristige Änderungen des Veranstaltungsorts, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Zürich Paragliding bemüht sich um eine gleichwertige Ersatzleistung.
Haftung & Versicherung
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Gleitschirmfliegen gilt in der Schweiz als Nichtrisikosport, ein Unfall ist trotzdem nicht ganz ausgeschlossen. Die Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers. Jeder Teilnehmende ist selbst für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Hängegleiterunfälle) verantwortlich, z.B. im Falle einer Verletzung auf dem Weg zum Treffpunkt oder auf dem gemeinsamen Weg mit dem Veranstalter zum Startplatz. Mit der für Schweizer Arbeitnehmer obligatorischen Unfallversicherung ist man in der Regel gut abgesichert.
Der Passagier handelt auf eigene Gefahr.
Im Zusammenhang mit den Tandemflugleistung haftet Zürich Paragliding nur für Schäden, die ihrerseits durch grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz entstanden sind. Soweit gesetzlich zulässig, entbinden die Passagiere die Tandempiloten von jeglicher Haftung, die über bestehende Versicherungen hinausgeht. Überträgt Zürich Paragliding die Ausführung auf eine Partnerfirma oder einen Tandempilot (Freelancer) so haftet Zürich Paragliding nicht für dessen Handlung und Unterlassungen. Insbesondere haftet Zürich Paragliding nicht für Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen der Partnerfirma oder Freelancer-Piloten zurückzuführen sind, die nicht im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistung stehen.
Zürich Paragliding haftet nicht für Schäden, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters oder Piloten usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens Zürich Paragliding.
Die Haftpflichtversicherung unserer Piloten deckt CHF 5 Millionen.
Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder Zürich Paragliding noch der Pilot auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Goldau SZ.