ALLGEMEINE INFORMATION
Der Fluggast erklärt ausdrücklich, dass er körperlich und geistig gesund ist, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, neurologischen Erkrankungen oder andere, auch chronische Erkrankungen aufweist und sich den Belastungen des Fluges gewachsen fühlt. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, den Flug zu stornieren, wenn:
– Es hat keine theoretische Einweisung stattgefunden.
– wenn er das Briefing ganz oder teilweise nicht verstanden hat.
– wenn er oder sie unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht.
Der Passagier akzeptiert die Bedingungen von Zürich Paragliding durch Absenden der Buchung, Begleichung des Rechnungsbetrags, mündliche Erteilung eines Aktionsauftrages und / oder Unterschrift / Einlösung von Geschenkgutscheinen. Die Kosten für Foto- & Videoservice, Transport bis zum Start und dergleichen sind in der Fluggebühr nicht enthalten, können aber zusätzlich gebucht werden.
Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, geeignete Kleidung (wetter- und winddicht, schmutzabweisend), möglichst feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und reißfeste Handschuhe zu tragen. Der Tandempilot verpflichtet sich, Kopfschutz (Helm) und Flugausrüstung bereitzustellen. Bei Passagieren unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Elternteile / gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Anweisungen des Piloten bedingungslos und unverzüglich zu befolgen. Dies dient seiner eigenen Sicherheit. Insbesondere das Nichtbeachten der Anweisungen und Anweisungen während des Starts, des Flugs und der Landung kann zu Verletzungen des Passagiers und des Piloten führen. Wenn die Anweisungen des Piloten nicht befolgt werden, kann der Pilot den Passagier vom Flugbetrieb ausschließen. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird der Anspruch auf Rückerstattung abgelehnt. Der Passagier haftet für Personenschäden aufgrund der Nichtbeachtung der Anweisungen des Piloten. Der Passagier haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden an Ausrüstung, Piloten oder Dritten, die vom Passagier verursacht wurden.
ZAHLUNG
Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, durch eine mündliche Zusage oder Buchung über die Website zu zahlen. Die Fluggebühr und die bestellten Optionen sind ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung eines Passagierfluges (auf Bestellung oder mündlich) ist die Gebühr unmittelbar danach zahlbar. Bei kurzfristigen Buchungen ist es möglich, die Gebühr nach dem Flug in bar zu bezahlen.
Die Buchung wird von Zürich Paragliding schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt. Wenn ein Geschenkgutschein gebucht wird, wird er umgehend an den Kunden gesendet. Bei Nichterscheinen zu festgelegten Terminen am Treffpunkt wird die gesamte Gebühr fällig. Geschenkgutscheine verfallen 24 Monate nach dem Ausstellungsdatum. Ansprüche auf Verlängerung des Zeitraums eines Geschenkgutscheins durch den Teilnehmer sind nach 2 Jahren nicht mehr gültig.
STORNIERUNG DURCH DEN PASSAGIER
Sie haben das Recht, Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Geschenkgutscheins ohne Angabe von Gründen in Textform (zB Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung des Geschenkgutscheins zu widerrufen. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Die rechtzeitige Absendung Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Geschenkgutscheins. Die Kosten der Rücksendung tragen Sie. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Geschenkgutschein bereits eingelöst wurde.
Gleichzeitig ist eine Übertragung von kostenpflichtigen Leistungen an einen anderen Begünstigten möglich.
Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, Erstattung von Fluggebühren oder Erstattung etwaiger Aufwendungen im Falle von Verspätung oder verspäteter Lieferung.
Flugbuchungen und -reservierungen sind verbindlich und können nur bis 24h vor dem geplanten Termin storniert werden. Erscheint der Passagier nicht zum vereinbarten Termin ohne Benachrichtigung des Piloten (oder des Zürich Paragliding) oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, wird dem Passagier eine Entschädigung von CHF 200 berechnet.
Wenn der Teilnehmer die Aktivität abbricht oder sie vorzeitig verlässt, wird keine Rückerstattung gewährt. Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
VEREINBARTE TERMINE / WETTER
Paragliding-Flüge sind wetterabhängig. Am Vorabend des Flugtages müssen die Passagiere zwischen 18:00 und 20:00 Uhr bei Zürich Paragliding +41774702274 anrufen, um den genauen Treffpunkt herauszufinden. Wenn das Wetter nicht fliegbar ist, muss der Flug verschoben werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch bei fixen Terminen kein Fluganspruch besteht, wenn die Witterungsverhältnisse dies nicht zulassen. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, Erstattung von Fluggebühren oder Erstattung von Kosten, die im Falle einer Verspätung oder verspäteten Lieferung anfallen. Der Anspruch auf Aufklärung des Fluges bleibt jedoch bestehen.
Das Fluggebiet wird je nach Wetterlage vom Zürich Paragliding oder dem Tandempilot bestimmt. Die Details des Fluges werden vom Piloten festgelegt. Die Dauer des Passagierfluges hängt von den Wetterbedingungen ab. Der Pilot ist immer für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist berechtigt, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält oder wenn er die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind, Gelände, Material) für ungeeignet hält. Der Passagier bestätigt, dass seine Teilnahme dem persönlichen Interesse gilt, sich mit der Sportart Gleitschirmfliegen vertraut zu machen.
HAFTUNG UND VERSICHERUNG
Gleitschirmfliegen gilt in der Schweiz als Nichtrisikosport, ein Unfall (zB: Stolpern beim Starten) ist trotzdem nicht ganz ausgeschlossen. Die Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers. Mit der für Schweizer Arbeitnehmer obligatorischen Unfallversicherung kommt man gut durch. Falls Sie über keine verfügen, können wir für Sie für CHF 20 eine Zusatzversicherung anbieten. Dieser Wunsch muss nach Möglichkeit spätestens bei der Terminvereinbarung mitgeteilt werden.
Der Passagier handelt auf eigene Gefahr.
Im Zusammenhang mit unserer Tandemflugleistung haften wir nur für Schäden, die unsererseits durch grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz entstanden sind. Soweit gesetzlich zulässig, entbinden die Passagiere die Tandempiloten von jeglicher Haftung, die über bestehende Versicherungen hinausgeht.
Die Haftpflichtversicherung unserer Piloten deckt CHF 5 Millionen.
Überträgt Zürich Paragliding die Ausführung auf eine Partnerfirma, so haftet er nicht für dessen Handlung und Unterlassungen. Insbesondere haftet gleitschirmtandem.ch nicht für Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen des Piloten zurückzuführen sind, die nicht im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistung stehen.
Zürich Paragliding haftet nicht für Schäden, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters oder Piloten usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder Zürich Paragliding noch der Pilot auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Luzern (LU).